Sozialversicherungsausweis

Sozialversicherungsausweis
Sozialversicherungs|ausweis,
 
vom jeweiligen Rentenversicherungsträger ausgestelltes Dokument für sämtliche Arbeitnehmer (auch geringfügig Beschäftigte) mit den Angaben Name, Vorname, Versicherungsnummer, Ausstellungsdatum, Name des Rentenversicherungsträgers. Seit dem 1. 7. 1991 müssen Beschäftigte bei Beginn einer Beschäftigung dem neuen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Für Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Schausteller-, Gebäudereinigungs- und Güterbeförderungsgewerbe sowie in Unternehmen, die beim Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen tätig sind, besteht die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises. Er wurde eingeführt, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie Leistungsmissbrauch wirksamer zu bekämpfen.

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So|zi|al|ver|si|che|rungs|aus|weis, der: vom Träger der Rentenversicherung ausgestelltes Dokument für Arbeitnehmer, das Name, Versicherungsnummer u. a. enthält u. das der Arbeitnehmer bei Beginn einer Beschäftigung dem Arbeitgeber vorlegen muss.

Universal-Lexikon. 2012.

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