Sozialversicherungsausweis
- Sozialversicherungsausweis
Sozialversicherungs|ausweis,
vom jeweiligen Rentenversicherungsträger ausgestelltes
Dokument für sämtliche
Arbeitnehmer (auch
geringfügig Beschäftigte) mit den Angaben Name, Vorname, Versicherungsnummer, Ausstellungsdatum, Name des Rentenversicherungsträgers. Seit dem 1. 7. 1991 müssen Beschäftigte bei Beginn einer
Beschäftigung dem neuen
Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Für Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Schausteller-, Gebäudereinigungs- und Güterbeförderungsgewerbe sowie in
Unternehmen, die beim Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen tätig sind, besteht die
Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises. Er wurde eingeführt, um
Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung sowie Leistungsmissbrauch wirksamer zu bekämpfen.
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So|zi|al|ver|si|che|rungs|aus|weis, der: vom Träger der Rentenversicherung ausgestelltes Dokument für Arbeitnehmer, das Name, Versicherungsnummer u. a. enthält u. das der Arbeitnehmer bei Beginn einer Beschäftigung dem Arbeitgeber vorlegen muss.
Universal-Lexikon.
2012.
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